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Kieferorthopädie
für Kinder und Jugendliche

Unsere Leistungen für Kinder- und Jugendliche

  • Frühbehandlung
    Bei verfrühtem Milchzahnverlust, ausgeprägten Fehlstellungen oder ungünstigen Angewohnheiten wie Daumenlutschen.
  • Herausnehmbare Zahnspangen
    Bunte Motive und Farben sind oft eine kleine Motivation für Kinder, sie regelmäßig zu tragen.
  • Feste Zahnspangen
    Wir arbeiten auch mit selbstlegierenden, reibungsarmen Brackets (Damon Brackets), die eine schonendere und meist kürzere Therapie ermöglichen
  • Non-Compliance-Geräte
    Die festen Apparaturen erfordern keine Mitarbeit und ersetzen beispielsweise die eher unbeliebte Außenzahnspange (Headgear).
  • Erhaltung
    Um das Behandlungsergebnis dauerhaft zu sichern, folgt der eigentlichen Behandlung eine Retentionsphase.
  • KFO-Prophylaxe
    Wir unterstützen Sie mit geeigneten Prophylaxemaßnahmen in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Zahnarzt.

Behandlungsziel
Oftmals sind die Hauptgründe für eine kieferorthopädische Behandlung schöne Zähne und ein strahlendes, inspirierendes Lächeln.
Darüber hinaus werden durch eine zielführende und systematische kieferorthopädische Behandlung medizinisch wichtige funktionelle Verbesserungen erreicht. Eine harmonische Kaufunktion wirkt sich positiv auf die angrenzenden Strukturen wie z.B. Atmungsorgane, Nackenmuskulatur und Wirbelsäule aus.

Behandlungszeitpunkt
Im Alter von 8-9 Jahren - bei skelettalen Anomalien auch früher - sollte sich ein Kind nach Anweisung und Absprache mit dem Zahnarzt beim Kieferorthopäden zu einer ersten Untersuchung vorstellen. Die Behandlung beginnt im Allgemeinen dann im 9. bis 11. Lebensjahr.

Materialien
Ob ein Kind eine herausnehmbare oder festsitzende Spange bekommt, hängt von der genauen Diagnose der Anomalie ab. Herausnehmbare Spangen gibt es aus transparentem oder buntem Material. Bei festsitzenden Apparaturen werden Brackets aus durchsichtiger Keramik oder Metall auf den Zahn geklebt und mit Drahtbögen unterschiedlicher Stärke miteinander verbunden.

Behandlungskosten
B
ei ausgeprägteren Kieferanomalien übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr während der Behandlung 80% einer Grundversorgung, die restlichen 20% werden nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Leichte Anomalien können von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Private Krankenversicherungen übernehmen entsprechend dem vereinbarten Tarif die Kosten für eine Therapie bei allen Kieferanomalien.

Stabilisierung
N
ach der Behandlung muß die Zahnstellung gehalten werden, da Zähne ein "Gedächtnis" haben. Deshalb ist das konsequente Tragen von Haltespangen oder die Eingliederung eines Kleberetainers die beste Sicherheit, um das erreichte Ergebnis nachhaltig stabil zu halten.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Behandlungen oder Therapiealternativen?

Sprechen Sie uns darauf an.

© Dr. med. dent. Dieter Ruoff